LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Bautechnikgesetz 20132. HAUPTSTÜCK Allgemeine Bauvorschriften5. Abschnitt Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit § 24 Allgemeine Anforderungen an die Nutzungssicherheit§ 28

§ 28§ 28 Schutz vor Aufprallunfällen und herabstürzenden Gegenständen

In Kraft seit 01. Juli 2013
Up-to-date