§ 14 § 14 Sonstige Abflüsse
In Kraft seit 01. Juli 2013
Up-to-date
Oö. BauTG 2013
Gliederung
Sonstige Abflüsse, insbesondere solche aus landwirtschaftlichen Anlagen, wie zB aus Stallungen, Düngersammelanlagen oder Silos, sind so zu sammeln, dass die Hygiene und die Gesundheit von Personen nicht gefährdet werden.
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