Oö. BauO 1994
Gliederung
II. HAUPTSTÜCK Bodenordnung
2. ABSCHNITT Beschränkungen des Grundeigentums § 10 Enteignung für öffentlichen Zwecken dienende Bauwerke und Anlagen
§ 12 § 12
Entfallen (Anm: LGBl.Nr. 55/2021)
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