§ 5 § 5Qualifikationsniveaus
In Kraft seit 21. Juli 2017
Up-to-date
Die Zuordnung der einzelnen Berufsqualifikationen zu den Qualifikationsniveaus des Art. 11 der RL 2005/36/EG erfolgt jeweils in den landesrechtlichen Regelungen der betreffenden beruflichen Tätigkeit oder im Zuge des jeweiligen Anerkennungsverfahrens.
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