Oö. AWG 2009
Gliederung
IX. ABSCHNITT SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN § 26 Aufgaben der Gemeinden
§ 26
Die in diesem Landesgesetz geregelten Aufgaben der Gemeinden bzw. der Bezirksabfallverbände sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.
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