§ 3
In Kraft seit 01. Juli 2001
Up-to-date
Oö. AEG 2001
Gliederung
Rückverweise
Das Land hat die Gemeinden bei der Erstellung und Fortführung des Abwasserkatasters sowie bei der Erstellung, Umsetzung und Überarbeitung des Abwasserentsorgungskonzepts zu beraten.
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