§ 5
In Kraft seit 01. Januar 2010
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§ 5
Kompetenzkonflikte
Über Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen Abgabenbehörden entscheidet die Landesregierung. Dies gilt jedoch nicht für Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen Abgabenbehörden der Gemeinden in Angelegenheiten ihres eigenen Wirkungsbereichs.
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