(1) Zur einheitlichen Behandlung der Wettkundinnen und Wettkunden hat die Ausübung der Bewilligung nach einem Wettreglement zu erfolgen.
(2) Das Wettreglement ist an einer gut einsehbaren Stelle in oder bei der Wettannahmestelle auszuhängen. Die Wettkundinnen und Wettkunden müssen die Möglichkeit zur jederzeitigen Einsicht in eine deutsche Fassung der Wettbedingungen haben. Eine Kopie der Wettbedingungen ist der Wettkundin oder dem Wettkunden auf Verlangen auszuhändigen. Im Fall von Internetwetten ist das Wettreglement auf der Homepage der Wettunternehmerin oder des Wettunternehmers leicht auffindbar darzustellen.
(3) Im Fall von Internetwetten ist die Identität der Wettkundinnen oder Wettkunden im Wettbuch zu erfassen.
(4) Bei Wetten über Wettterminals muss die wettende Person vor Abschluss des Wettvorgangs bestätigen, dass sie das Wettreglement gelesen hat. Das Wettreglement kann der Kundin oder dem Kunden zu diesem Zweck auch in elektronischer Form durch das Wettterminal zugänglich gemacht werden.
(5) Das Wettreglement muss jedenfalls enthalten :
1. Bestimmungen über die Teilnahme an Wetten und die Gewinnerstattung,
2. das Wettverbot mit Kindern und Jugendlichen,
3. Informationen über die Gefahren der Teilnahme an Wetten für das Entstehen von Wett- oder Spielsucht einschließlich ihrer negativen Auswirkungen sowie über die Möglichkeit von Beratungs- und Abklärungsgesprächen in einer dafür geeigneten Einrichtung,
4. den Hinweis auf die Möglichkeit der Selbstsperre und Fremdsperre und
5. den Hinweis, dass Wettterminals nur mit einer personalisierten Wettkundenkarte betrieben werden dürfen.
(6) Der Wettunternehmer oder die Wettunternehmerin hat der Wettkundin oder dem Wettkunden über jede durchgeführte Wette einen Wettschein auszufolgen oder im Fall von Internetwetten einen Wettschein als downloadbare Datei zur Verfügung zu stellen.
(7) Die Wettscheine müssen jedenfalls enthalten:
1. den Namen der Bewilligungsinhaberin oder des Bewilligungsinhabers,
2. den Tag und die Zeit des Wettabschlusses,
3. die Wettscheinnummer,
4. den Wettgegenstand und
5. den Einsatz und den möglichen Gewinn (Wettquote).
Rückverweise
Keine Verweise gefunden