(1) Folgende Wetten dürfen nicht angeboten, abgeschlossen oder vermittelt werden:
1. Wetten mit Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
2. Wetten mit einem Wetteinsatz von mehr als € 500,-- pro Wettabschluss,
3. Wetten, die auf die Tötung oder Verletzung von Menschen oder von Tieren abzielen,
4. Wetten, die nach allgemeinem sittlichen Empfinden die Menschenwürde gröblich verletzen,
5. Wetten, durch die Menschen insbesondere auf Grund ihres Geschlechts, ihrer Rasse, ihrer Hautfarbe, ihrer nationalen oder ethnischen Herkunft, ihres religiösen Bekenntnisses oder einer Behinderung herabgesetzt werden,
6. Wetten auf Wettkämpfe, an denen ausschließlich Tiere teilnehmen,
7. Wetten auf Sportereignisse, die zum Zeitpunkt des Wettabschlusses bereits stattgefunden haben, wie voraufgezeichnete Sportereignisse,
8. Wetten auf virtuelle Sportereignisse,
9. Wetten auf Sportveranstaltungen, an welchen überwiegend Amateure teilnehmen.
(2) Live-Wetten sind unzulässig; davon ausgenommen sind lediglich Wetten auf ein (numerisches) Zwischen- oder Endergebnis oder auf ein davon abgeleitetes Ergebnis oder darauf, welche Person bzw. welche Mannschaft als nächste ihren Wertungsstand verbessert (z. B. das nächste Tor oder den nächsten Punkt erzielt).
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