§ 7 § 7 — NÖ VKUG 2000
(1) Drei Monate des Karenzurlaubes nach den §§ 3 oder 6 können aufgeschoben und bis zum Ablauf des siebenten Lebensjahres des Kindes verbraucht werden.
Aufgeschobener Karenzurlaub kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Karenzurlaubspätestens
- mit Ablauf des 21. Lebensmonates des Kindes, wenn nur der Vater aufgeschobenen Karenzurlaub in Anspruch nimmt,
- mit Ablauf des 18. Lebensmonates des Kindes, wenn auch die Mutter aufgeschobenen Karenzurlaub in Anspruch nimmt,
beendet wird.
(2) Der aufgeschobene Karenzurlaub darf über den Ablauf des siebenten Lebensjahres des Kindes hinaus in Anspruch genommen werden, wenn
1. der Schuleintritt des Kindes später als drei Monate vor dem Ablauf des siebenten Lebensjahres erfolgt und
2. der aufgeschobene Karenzurlaub spätestens mit dem Tag des Schuleintrittes angetreten wird.
(3) Bei Geburt eines weiteren Kindes bleibt der Anspruch gemäß Abs. 1 bestehen.
(4) Der Bedienstete hat die Absicht, aufgeschobenen Karenzurlaub in Anspruch zu nehmen, dem Dienstgeber spätestens zu einem in §§ 5 Abs. 1 oder 6 Abs. 3 genannten Zeitpunkt oder drei Monate vor Ende des eigenen Karenzurlaubes bekannt zu geben.
Den Beginn des aufgeschobenen Karenzurlaubes hat der Bedienstete dem Dienstgeber spätestens drei Monate vor dem gewünschten Zeitpunkt bekannt zu geben.
(5) Wird eine Frist nach Abs. 4 versäumt, kann ein aufgeschobener Karenzurlaub gewährt werden, sofern nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.
Rückverweise
§ 54 DPL 1972 · DPL 1972 · Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972
§ 54 § 54
…den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder nach gleichartigen bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen oder wegen Familienhospizfreistellung nach § 44b Abs. 1 Z 2 oder wegen Freistellung zur Pflege…
§ 22a § 22a
…den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen, nicht zu berücksichtigen. (6) Der Anspruch auf Ersatz der Aus- und Weiterbildungskosten verjährt nach drei Jahren ab der Auflösung des…
§ 41 § 41
…den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen in Anspruch genommen hat, oder einen Sonderurlaub unter Entfall der Bezüge zur Erziehung des Kindes gemäß § 44 Abs…
§ 15 § 15
…15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , LGBl. 2039, oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetzes 2000 ( NÖ VKUG 2000 ), LGBl. 2050, oder nach gleichartigen bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen handelt, die für den Ruhe-(Versorgungs-)genuß angerechnet worden sind, c) soweit der Beamte…
§ 46 NÖ LBG · NÖ LBG · NÖ Landes-Bedienstetengesetz
§ 46 § 46
…15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , LGBl. 2039, oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetzes 2000 ( NÖ VKUG 2000 ), LGBl. 2050, oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen oder einen Sonderurlaub unter Entfall der Bezüge zur Erziehung des Kindes gemäß § 49 Abs…
§ 49 § 49
…Gewährung gemäß §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder gemäß §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder gemäß gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen ein Rechtsanspruch besteht, bleiben für alle Rechte, die sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses richten, voll wirksam. (4) Über Antrag…
§ 94 § 94
…den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen, nicht zu berücksichtigen. (6) Der Anspruch auf Ersatz der Aus- und Weiterbildungskosten verjährt nach drei Jahren ab der Auflösung des…
§ 63 § 63
…den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen oder wegen Familienhospizfreistellung nach § 51 Abs. 1 Z 2 oder wegen Freistellung zur Pflege eines behinderten…
§ 44 NÖ GBedG 2025 · NÖ GBedG 2025 · NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025
§ 44 § 44
…Folgenden: NÖ Mutterschutz-Landesgesetz ) oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetz 2000 , LGBl. 2050, (im Folgenden: NÖ VKUG 2000 ) oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen oder einen Sonderurlaub unter Entfall der Bezüge zur Erziehung des Kindes gemäß § 49 Abs. 2 in Anspruch…
§ 101 § 101
…15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 nicht zu berücksichtigen. (7) Der Anspruch auf Ersatz der Aus- und Weiterbildungskosten verjährt nach drei Jahren ab der Auflösung des Dienstverhältnisses.…
§ 49 § 49
…Karenzurlaub und Sonderurlaub zur Kindererziehung (1) Sonderurlaube unter Entfall der Bezüge (Karenzurlaube), auf deren Gewährung nach den Bestimmungen der Mutterschutzgesetze oder des NÖ VKUG 2000 ein Rechtsanspruch besteht, bleiben für alle Rechte, die sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses richten, voll wirksam. Nach Wiederantritt des Dienstes ist eine Verwendung auf…
§ 51 § 51
…bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 , 3. Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes ist die vereinbarte Bildungsfreistellung unwirksam.…
§ 49 LVBG · LVBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz
§ 49 § 49
…Gewährung gemäß §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder gemäß §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder gemäß gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen ein Rechtsanspruch besteht, bleiben für alle Rechte, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, voll wirksam. (4) Über Antrag…
§ 60a § 60a
…den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen, nicht zu berücksichtigen. (6) Der Anspruch auf Ersatz der Aus- und Weiterbildungskosten verjährt nach drei Jahren ab der Auflösung des…
§ 32 GVBG · GVBG · NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976
§ 32 § 32
…oder einer bestimmten Dienstzeit abhängen, nicht zu berücksichtigen. (2) Sonderurlaube unter Entfall der Bezüge (Karenzurlaube), auf deren Gewährung nach den Bestimmungen der Mutterschutzgesetze oder des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetzes 2000 , LGBl. 2050, ein Rechtsanspruch besteht, bleiben für alle Rechte, die sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses richten, voll wirksam. Nach Wiederantritt des Dienstes ist eine…
§ 32c § 32c
…§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , LGBl. 2039, oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetzes 2000 , LGBl. 2050, oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen, 3. Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes ist die vereinbarte Bildungsfreistellung unwirksam.…
§ 31 § 31
…§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , LGBl. 2039, oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetzes 2000 , LGBl. 2050, oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen in Anspruch genommen, so wird der Verfallstermin um jenen Zeitraum hinausgeschoben, um den dieser Karenzurlaub das Ausmaß von…
§ 85 GBDO · GBDO · NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976
§ 85 § 85
…§§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , LGBl. 2039, oder nach den §§ 3, 6 bis 9 des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetzes 2000 , LGBl. 2050, oder nach gleichartigen bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen oder 2. Präsenz- oder Ausbildungsdienstes nach dem Wehrgesetz 2001 oder Zivildienstes nach dem Zivildienstgesetz …
§ 92 § 92
…§ 15 bis 15b und 15h des NÖ Mutterschutz- Landesgesetzes, LGBl. 2039, oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetzes 2000 , LGBl. 2050, oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen in Anspruch genommen, so wird der Verfallstermin um jenen Zeitraum hinausgeschoben, um den dieser Karenzurlaub das Ausmaß von…