§ 5 § 5 — NÖ VKUG 2000
(1) Wenn der Bedienstete beabsichtigt, Karenzurlaub zum frühest möglichen Zeitpunkt (§ 4 Abs. 1 und 2) in Anspruch zu nehmen, hat er seinem Dienstgeber spätestens acht Wochen nach der Geburt Beginn und Dauer des Karenzurlaubes bekannt zu geben.
Eine allfällige Verlängerung und deren Dauer hat der Vater seinem Dienstgeber spätestens drei Monate, dauert der Karenzurlaub jedoch weniger als drei Monate, spätestens zwei Monate vor dem Ende dieses Karenzurlaubes bekannt zu geben.
Hat die Mutter keinen Anspruch auf Karenz, kann der Bedienstete Karenz auch zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen. In diesem Fall hat er seinem Dienstgeber Beginn und Dauer der Karenz spätestens drei Monate vor dem Antritt der Karenz bekannt zu geben.
Werden diese Fristen versäumt, kann ein Karenzurlaub nach § 3 gewährt werden, sofern nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.
(2) Der Bedienstete hat den Wegfall des gemeinsamen Haushaltes mit dem Kind seinem Dienstgeber unverzüglich bekannt zu geben und gilt bis zum Ende des ursprünglich gewährten Karenzurlaubes als gegen Entfall der Bezüge im Sinne der dienstrechtlichen Vorschriften beurlaubt.
Wenn es der Dienstgeber jedoch verlangt, hat der Bedienstete vorzeitig den Dienst anzutreten.
§ 49 NÖ GBedG 2025 · NÖ GBedG 2025 · NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025
§ 49 § 49
…Karenzurlaub und Sonderurlaub zur Kindererziehung (1) Sonderurlaube unter Entfall der Bezüge (Karenzurlaube), auf deren Gewährung nach den Bestimmungen der Mutterschutzgesetze oder des NÖ VKUG 2000 ein Rechtsanspruch besteht, bleiben für alle Rechte, die sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses richten, voll wirksam. Nach Wiederantritt des Dienstes ist eine Verwendung auf…
§ 101 § 101
…15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 nicht zu berücksichtigen. (7) Der Anspruch auf Ersatz der Aus- und Weiterbildungskosten verjährt nach drei Jahren ab der Auflösung des Dienstverhältnisses.…
§ 44 § 44
…Folgenden: NÖ Mutterschutz-Landesgesetz ) oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetz 2000 , LGBl. 2050, (im Folgenden: NÖ VKUG 2000 ) oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen oder einen Sonderurlaub unter Entfall der Bezüge zur Erziehung des Kindes gemäß § 49 Abs. 2 in Anspruch…
§ 51 § 51
…bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 , 3. Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes ist die vereinbarte Bildungsfreistellung unwirksam.…
§ 94 NÖ LBG · NÖ LBG · NÖ Landes-Bedienstetengesetz
§ 94 § 94
…den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen, nicht zu berücksichtigen. (6) Der Anspruch auf Ersatz der Aus- und Weiterbildungskosten verjährt nach drei Jahren ab der Auflösung des…
§ 49 § 49
…Gewährung gemäß §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder gemäß §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder gemäß gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen ein Rechtsanspruch besteht, bleiben für alle Rechte, die sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses richten, voll wirksam. (4) Über Antrag…
§ 46 § 46
…15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , LGBl. 2039, oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetzes 2000 ( NÖ VKUG 2000 ), LGBl. 2050, oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen oder einen Sonderurlaub unter Entfall der Bezüge zur Erziehung des Kindes gemäß § 49 Abs…
§ 63 § 63
…den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen oder wegen Familienhospizfreistellung nach § 51 Abs. 1 Z 2 oder wegen Freistellung zur Pflege eines behinderten…
§ 60a LVBG · LVBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz
§ 60a § 60a
…den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen, nicht zu berücksichtigen. (6) Der Anspruch auf Ersatz der Aus- und Weiterbildungskosten verjährt nach drei Jahren ab der Auflösung des…
§ 49 § 49
…Gewährung gemäß §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder gemäß §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder gemäß gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen ein Rechtsanspruch besteht, bleiben für alle Rechte, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, voll wirksam. (4) Über Antrag…
§ 22a DPL 1972 · DPL 1972 · Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972
§ 22a § 22a
…den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen, nicht zu berücksichtigen. (6) Der Anspruch auf Ersatz der Aus- und Weiterbildungskosten verjährt nach drei Jahren ab der Auflösung des…
§ 44 § 44
…Gewährung gemäß §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder gemäß §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder gemäß gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen ein Rechtsanspruch besteht, bleiben für alle Rechte, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, voll wirksam. (4) Über Antrag…
§ 41 § 41
…den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen in Anspruch genommen hat, oder einen Sonderurlaub unter Entfall der Bezüge zur Erziehung des Kindes gemäß § 44 Abs…
§ 15 § 15
…15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , LGBl. 2039, oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetzes 2000 ( NÖ VKUG 2000 ), LGBl. 2050, oder nach gleichartigen bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen handelt, die für den Ruhe-(Versorgungs-)genuß angerechnet worden sind, c) soweit der Beamte…
§ 32 GVBG · GVBG · NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976
§ 32 § 32
…oder einer bestimmten Dienstzeit abhängen, nicht zu berücksichtigen. (2) Sonderurlaube unter Entfall der Bezüge (Karenzurlaube), auf deren Gewährung nach den Bestimmungen der Mutterschutzgesetze oder des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetzes 2000 , LGBl. 2050, ein Rechtsanspruch besteht, bleiben für alle Rechte, die sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses richten, voll wirksam. Nach Wiederantritt des Dienstes ist eine…
§ 32c § 32c
…§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , LGBl. 2039, oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetzes 2000 , LGBl. 2050, oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen, 3. Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes ist die vereinbarte Bildungsfreistellung unwirksam.…
§ 31 § 31
…§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , LGBl. 2039, oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetzes 2000 , LGBl. 2050, oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen in Anspruch genommen, so wird der Verfallstermin um jenen Zeitraum hinausgeschoben, um den dieser Karenzurlaub das Ausmaß von…
§ 92 GBDO · GBDO · NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976
§ 92 § 92
…§ 15 bis 15b und 15h des NÖ Mutterschutz- Landesgesetzes, LGBl. 2039, oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetzes 2000 , LGBl. 2050, oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen in Anspruch genommen, so wird der Verfallstermin um jenen Zeitraum hinausgeschoben, um den dieser Karenzurlaub das Ausmaß von…
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