§ 4 § 4 — NÖ VKUG 2000
(1) Hat die Mutter einen Anspruch auf Karenzurlaub im Sinne des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes, LGBl. 2039, oder gleichartiger Landes- oder Bundesgesetze, beginnt der Karenzurlaub des Vaters frühestens mit dem Ablauf eines gesetzlichen Beschäftigungsverbotes der Mutter nach der Geburt eines Kindes.
(2) Hat die Mutter keinen Anspruch auf Karenzurlaub im Sinne des Abs. 1, beginnt der Karenzurlaub des Vaters frühestens mit dem Ablauf von acht bzw. bei Früh-, Mehrlings- oder Kaiserschnittgeburten zwölf Wochen nach der Geburt. Bezieht die Mutter Betriebshilfe (Wochengeld) nach § 102a Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG), BGBl.Nr. 560/1978, oder nach § 98 Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG), BGBl.Nr. 559/1978 und verkürzt sich die Achtwochenfrist vor der Entbindung, so beginnt der Karenzurlaub frühestens mit dem entsprechend dieser Verkürzung verschobenen Zeitpunkt.
(3) Der Karenzurlaub muss mindestens zwei Monate betragen.
(4) Der Karenzurlaub gemäß § 3 endet
- spätestens mit dem Ablauf des zweiten Lebensjahres des Kindes oder
- sobald der Vater den gemeinsamen Haushalt mit dem Kind aufhebt.
§ 49 NÖ GBedG 2025 · NÖ GBedG 2025 · NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025
§ 49 § 49
…Karenzurlaub und Sonderurlaub zur Kindererziehung (1) Sonderurlaube unter Entfall der Bezüge (Karenzurlaube), auf deren Gewährung nach den Bestimmungen der Mutterschutzgesetze oder des NÖ VKUG 2000 ein Rechtsanspruch besteht, bleiben für alle Rechte, die sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses richten, voll wirksam. Nach Wiederantritt des Dienstes ist eine Verwendung auf…
§ 44 § 44
…Folgenden: NÖ Mutterschutz-Landesgesetz ) oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetz 2000 , LGBl. 2050, (im Folgenden: NÖ VKUG 2000 ) oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen oder einen Sonderurlaub unter Entfall der Bezüge zur Erziehung des Kindes gemäß § 49 Abs. 2 in Anspruch…
§ 51 § 51
…bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 , 3. Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes ist die vereinbarte Bildungsfreistellung unwirksam.…
§ 101 § 101
…15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 nicht zu berücksichtigen. (7) Der Anspruch auf Ersatz der Aus- und Weiterbildungskosten verjährt nach drei Jahren ab der Auflösung des Dienstverhältnisses.…
§ 49 NÖ LBG · NÖ LBG · NÖ Landes-Bedienstetengesetz
§ 49 § 49
…Gewährung gemäß §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder gemäß §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder gemäß gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen ein Rechtsanspruch besteht, bleiben für alle Rechte, die sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses richten, voll wirksam. (4) Über Antrag…
§ 94 § 94
…den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen, nicht zu berücksichtigen. (6) Der Anspruch auf Ersatz der Aus- und Weiterbildungskosten verjährt nach drei Jahren ab der Auflösung des…
§ 46 § 46
…15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , LGBl. 2039, oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetzes 2000 ( NÖ VKUG 2000 ), LGBl. 2050, oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen oder einen Sonderurlaub unter Entfall der Bezüge zur Erziehung des Kindes gemäß § 49 Abs…
§ 63 § 63
…den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen oder wegen Familienhospizfreistellung nach § 51 Abs. 1 Z 2 oder wegen Freistellung zur Pflege eines behinderten…
§ 60a LVBG · LVBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz
§ 60a § 60a
…den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen, nicht zu berücksichtigen. (6) Der Anspruch auf Ersatz der Aus- und Weiterbildungskosten verjährt nach drei Jahren ab der Auflösung des…
§ 49 § 49
…Gewährung gemäß §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder gemäß §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder gemäß gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen ein Rechtsanspruch besteht, bleiben für alle Rechte, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, voll wirksam. (4) Über Antrag…
§ 22a DPL 1972 · DPL 1972 · Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972
§ 22a § 22a
…den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen, nicht zu berücksichtigen. (6) Der Anspruch auf Ersatz der Aus- und Weiterbildungskosten verjährt nach drei Jahren ab der Auflösung des…
§ 44 § 44
…Gewährung gemäß §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder gemäß §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder gemäß gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen ein Rechtsanspruch besteht, bleiben für alle Rechte, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, voll wirksam. (4) Über Antrag…
§ 41 § 41
…den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen in Anspruch genommen hat, oder einen Sonderurlaub unter Entfall der Bezüge zur Erziehung des Kindes gemäß § 44 Abs…
§ 15 § 15
…15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , LGBl. 2039, oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetzes 2000 ( NÖ VKUG 2000 ), LGBl. 2050, oder nach gleichartigen bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen handelt, die für den Ruhe-(Versorgungs-)genuß angerechnet worden sind, c) soweit der Beamte…
§ 32 GVBG · GVBG · NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976
§ 32 § 32
…oder einer bestimmten Dienstzeit abhängen, nicht zu berücksichtigen. (2) Sonderurlaube unter Entfall der Bezüge (Karenzurlaube), auf deren Gewährung nach den Bestimmungen der Mutterschutzgesetze oder des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetzes 2000 , LGBl. 2050, ein Rechtsanspruch besteht, bleiben für alle Rechte, die sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses richten, voll wirksam. Nach Wiederantritt des Dienstes ist eine…
§ 32c § 32c
…Dauer des Dienstverhältnisses abhängen, nicht zu berücksichtigen. (4) Für die Dauer eines in eine Bildungsfreistellung fallenden 1. Beschäftigungsverbotes nach den §§ 2 oder 4 des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , LGBl. 2039, oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen, 2. Karenzurlaubes nach §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , LGBl…
§ 31 § 31
…§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , LGBl. 2039, oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetzes 2000 , LGBl. 2050, oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen in Anspruch genommen, so wird der Verfallstermin um jenen Zeitraum hinausgeschoben, um den dieser Karenzurlaub das Ausmaß von…
§ 92 GBDO · GBDO · NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976
§ 92 § 92
…§ 15 bis 15b und 15h des NÖ Mutterschutz- Landesgesetzes, LGBl. 2039, oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetzes 2000 , LGBl. 2050, oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen in Anspruch genommen, so wird der Verfallstermin um jenen Zeitraum hinausgeschoben, um den dieser Karenzurlaub das Ausmaß von…
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