NÖ VKUG 2000
Dem Bediensteten, der mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt (im Folgenden “Vater”), ist auf sein Verlangen ein Urlaub gegen Entfall des Arbeitsentgeltes (Karenzurlaub) zu gewähren; eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Karenzurlaub durch beide Elternteile ist ausgenommen im Falle des § 6 Abs. 2 nicht zulässig.
§ 92 GBDO · GBDO · NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976
§ 92 § 92
…Gemeindebeamte einen Karenzurlaub nach den §§ 15 bis 15b und 15h des NÖ Mutterschutz- Landesgesetzes, LGBl. 2039, oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetzes 2000 , LGBl. 2050, oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen in Anspruch genommen, so wird der Verfallstermin um jenen Zeitraum hinausgeschoben, um den dieser Karenzurlaub das Ausmaß von…
§ 85 § 85
…wegen 1. Karenzurlaubes nach den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , LGBl. 2039, oder nach den §§ 3, 6 bis 9 des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetzes 2000 , LGBl. 2050, oder nach gleichartigen bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen oder 2. Präsenz- oder Ausbildungsdienstes nach dem Wehrgesetz 2001 oder Zivildienstes nach dem Zivildienstgesetz …
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