§ 2 § 2
In Kraft seit 18. August 2021
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Dieses Gesetz gilt für männliche Bedienstete, die in einem Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich, zu einer NÖ Gemeinde oder einem NÖ Gemeindeverband stehen, soweit das Dienstverhältnis nicht gesetzlich vom Bund zu regeln ist. Dieses Gesetz gilt sinngemäß für weibliche Bedienstete, die gemäß § 144 Abs. 2 und 3 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) Elternteil sind.
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