Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte den Bürgermeister .
NÖ STROG · NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz
§ 40 § 40
…3. Abschnitt Bürgermeister, Vertretung, Befugnisse § 40 Bürgermeister Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte den Bürgermeister .…
Rückverweise