Stadtbürger sind Personen, die im Stadtgebiet zum Gemeinderat wahlberechtigt sind oder bei Erreichung des Wahlalters wahlberechtigt wären.
NÖ STROG · NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz
§ 3 § 3
…§ 3 Stadtbürger Stadtbürger sind Personen, die im Stadtgebiet zum Gemeinderat wahlberechtigt sind oder bei Erreichung des Wahlalters wahlberechtigt wären.…
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