§ 27 § 27
In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date
Der Arzt hat Anspruch auf eine Studien- und Lehrlingsbeihilfe gemäß § 66 NÖ LBG, LGBl. 2100.
Rückverweise
NÖ SÄG 1992 · NÖ Spitalsärztegesetz 1992
§ 62 § 62
…Fassung LGBl. 9410–11 mit der Maßgabe weiter anzuwenden, dass das Urlaubsausmaß in Arbeitsstunden zu berechnen ist und § 46 Abs. 7 NÖ LBG, LGBl. 2100, ab 31.12.2008 anzuwenden ist; 4. ist § 27 hinsichtlich der Studienbeihilfe in der Fassung LGBl. 9410–11 unter der Voraussetzung…