§ 1b § 1b
In Kraft seit 28. Januar 2020
Up-to-date
NÖ SÄG 1992
§ 1a NÖ SÄG 1992 · NÖ SÄG 1992 · NÖ Spitalsärztegesetz 1992
§ 1a § 1a
…Abs. 1 oder 3 übergegangenen Rechte und Pflichten von jenen dieses Gesetzes zum Vorteil des betroffenen Arztes abweichen, gelten sie als gemäß § 1b befristet auf die Dauer eines Jahres ab dem Betriebsübergang getroffene Regelungen weiter. Für die Ärzte günstigere Vereinbarungen sind zulässig. (5) Geht eine Krankenanstalt oder ein…
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