§ 1 § 1
In Kraft seit 31. Januar 2013
Up-to-date
Dieses Gesetz regelt die Förderung und Überwachung der Durchführung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006, BGBl. III Nr. 155/2008, im Rahmen der Vollziehung des Landes.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden