§ 40 § 40
In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. September 1991 in Kraft.
(2) Verordnungen dürfen bereits nach Kundmachung des Gesetzes erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem in Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
(3) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die NÖ Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1979, LGBl. 5030–0, außer Kraft .
Rückverweise
Keine Verweise gefunden