Die erfolgreiche Ablegung der Facharbeiterprüfung oder eine die Facharbeiterprüfung ersetzende Ausbildung (§ 16 Abs. 1) berechtigen je nach Lehrberuf zur Führung einer der folgenden Berufsbezeichnungen:
1. Facharbeiter Landwirtschaft
2. Facharbeiter ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement
3. Facharbeiter Gartenbau
4. Facharbeiter Feldgemüsebau
5. Facharbeiter Obstbau und Obstverwertung
6. Facharbeiter Weinbau- und Kellerwirtschaft
7. Facharbeiter Molkerei- und Käsereiwirtschaft
8. Facharbeiter Pferdewirtschaft
9. Facharbeiter Fischereiwirtschaft
10. Facharbeiter Geflügelwirtschaft
11. Facharbeiter Bienenwirtschaft
12. Facharbeiter Forstwirtschaft
13. Facharbeiter Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft
14. Facharbeiter landwirtschaftliche Lagerhaltung
15. Facharbeiter Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung
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