§ 173 § 173 — NÖ LBG
Beamtete Bedienstete, die schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzen, sind nach den Bestimmungen dieses Abschnitts zur Verantwortung zu ziehen.
§ 173 NÖ LBG · NÖ LBG · NÖ Landes-Bedienstetengesetz
§ 173 § 173
…12. Abschnitt: Disziplinarrecht § 173 Dienstpflichtverletzungen Beamtete Bedienstete, die schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzen, sind nach den Bestimmungen dieses Abschnitts zur Verantwortung zu ziehen.…
Rückverweise