§ 173 Dienstpflichtverletzungen
In Kraft seit 30. Januar 2018
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NÖ LBG
Gliederung
12. Abschnitt: Disziplinarrecht § 173
§ 173 Dienstpflichtverletzungen
Beamtete Bedienstete, die schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzen, sind nach den Bestimmungen dieses Abschnitts zur Verantwortung zu ziehen.
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