Beamtete Bedienstete, die schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzen, sind nach den Bestimmungen dieses Abschnitts zur Verantwortung zu ziehen.
NÖ LBG · NÖ Landes-Bedienstetengesetz
§ 173 § 173
…12. Abschnitt: Disziplinarrecht § 173 Dienstpflichtverletzungen Beamtete Bedienstete, die schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzen, sind nach den Bestimmungen dieses Abschnitts zur Verantwortung zu ziehen.…
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