§ 71 § 71
In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft (NÖ Landarbeiterkammerwahlordnung), LGBl.Nr. 9/1951, in der Fassung des Gesetzes LGBl.Nr. 314/1966, außer Kraft.
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