Die Aufgaben der NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft sind:
- Beratung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Erziehungsberechtigten in allen Angelegenheiten, die die Stellung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die Aufgaben der Erziehungsberechtigten betreffen;
- Hilfestellung bei Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen zwischen Erziehungsberechtigten und Kindern und Jugendlichen über Pflege und Erziehung;
- als Mittler zwischen den Kinder- und Jugendhilfeträgern, den privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, den Eltern bzw. Elternteilen, der Schule, dem Kindergarten und den Kindern und Jugendlichen zu wirken;
- Information der Öffentlichkeit über die Aufgaben der NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft, die Kinderrechte und sonstige Angelegenheiten, die für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von besonderer Bedeutung sind;
- Beobachtung der Verwaltungspraxis auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe;
- Begutachtung und Anregung von Gesetzesbestimmungen, Verordnungen und sonstigen Rechtsvorschriften aus der Sicht der Kinder und Jugendlichen;
- Anregungen zur Schaffung von besseren Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche;
- Anregung besonderer Kontrollen von privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen bei Informationen über Missstände;
- Wahrnehmung der Interessen der Kinder und Jugendlichen bei allen Planungs- und Forschungsaufgaben;
- Zusammenarbeit mit und Unterstützung von nationalen und internationalen Netzwerken.
Rückverweise
NÖ KJHG · NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz
§ 81 § 81
…dieses Gesetzes hat die NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft Parteistellung im Sinne des § 8 AVG, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben gemäß § 80 erforderlich ist. (2) Soweit der NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft Parteistellung zukommt, steht ihr das Recht der Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht und der Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu.…