§ 9 § 9
In Kraft seit 02. September 2016
Up-to-date
(1) Für Abfallentsorgungseinrichtungen der Kategorie A nach Anhang III der Richtlinie 2006/21/EG (§ 24 Z 2) über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie hat die Bezirksverwaltungsbehörde, sofern nicht schon § 8 anzuwenden ist, einen externen Notfallplan zu erstellen.
(2) § 8 Abs. 2 bis 11 gilt sinngemäß.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden