Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt:
1. Richtlinie 2010/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe, ABl.Nr. L 207 vom 6.8.2010, S. 14 in der Fassung der Berichtigung ABl.Nr. L 243 vom 16. 9.2010, S. 68 und
2. Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, ABl.Nr. L 88 vom 4.4.2011, S. 45.
NÖ KAG · NÖ Krankenanstaltengesetz
§ 89b Umsetzung von Unionsrecht
…Umsetzung von Unionsrecht § 89b Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt: 1. Richtlinie 2010/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli…
§ 49g Ermittlung und Festsetzung der Pflege- und Sondergebühren sowie der Gebühren für Patienten im Sinne der Richtlinie 2011/24/EU
…tatsächlich erwachsenen Kosten zu bestimmen. (8) Es ist sicherzustellen, dass in jedem Fall die den Patienten im Sinne der Richtlinie 2011/24/EU (§ 89b Z 2) in Rechnung gestellten Kosten nach objektiven, nicht diskriminierenden Kriterien berechnet werden. (9) Für die Festsetzung der Gebühren von Leistungen für Personen, die…
§ 52 Behandlungskosten für ausländische Staatsangehörige
…voraussichtlichen tatsächlichen Behandlungskosten im Sinne des Abs. 2 nicht erlegen oder sicherstellen oder 2. sie Leistungen aufgrund der Richtlinie 2011/24/EU (§ 89b Z 2) in Anspruch nehmen wollen, wenn durch die Aufnahme die Krankenanstalt ihrem Versorgungsauftrag nach dem Landeskrankenanstaltenplan (§ 21a) für Personen mit Hauptwohnsitz…
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