NÖ KAG
Gliederung
Hauptstück F Mitwirkung an der sanitären Aufsicht des Bundes, eigener Wirkungsbereich der Gemeinde, Straf- und Übergangsbestimmungen
§ 88 § 88
Die Besorgung der den Gemeinden nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben fällt in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.
§ 88 NÖ KAG · NÖ KAG · NÖ Krankenanstaltengesetz
…§ 88 Die Besorgung der den Gemeinden nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben fällt in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.…
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