Die Besorgung der den Gemeinden nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben fällt in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.
NÖ KAG · NÖ Krankenanstaltengesetz
§ 88 § 88
…§ 88 Die Besorgung der den Gemeinden nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben fällt in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.…
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