Sämtliche Anbringen nach diesem Gesetz können auch in elektronischer Form eingebracht werden. In diesem Fall entfällt eine allfällige Verpflichtung zur Vorlage der Unterlagen in mehrfacher Ausfertigung.
NÖ KAG · NÖ Krankenanstaltengesetz
§ 87 § 87
…§ 87 Sämtliche Anbringen nach diesem Gesetz können auch in elektronischer Form eingebracht werden. In diesem Fall entfällt eine allfällige Verpflichtung zur Vorlage der Unterlagen in mehrfacher Ausfertigung.…
§ 89c In- und Außerkrafttreten
…I in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 1/2020 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft. (9) Die Verordnung der NÖ Landesregierung vom 4. November 1980 über die Aufgabenstellung und Geschäftsführung eines Beratungs-Ausschusses für Krankenhausfragen, LGBl. 9440/3, tritt mit Ablauf des 31. …
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