Die Landesregierung hat alle auf Grund dieses Gesetzes erteilten Bewilligungen und Genehmigungen, sowie deren Zurücknahme, ferner die Bestellung oder Abberufung leitender Ärzte dem Landeshauptmann unverzüglich bekanntzugeben. Bewilligungen und Genehmigungen sowie deren Zurücknahme sind überdies unverzüglich der Bundesgesundheitsagentur bekanntzugeben.
NÖ KAG · NÖ Krankenanstaltengesetz
§ 84 § 84
…Hauptstück F Mitwirkung an der sanitären Aufsicht des Bundes, eigener Wirkungsbereich der Gemeinde, Straf- und Übergangsbestimmungen § 84 Die Landesregierung hat alle auf Grund dieses Gesetzes erteilten Bewilligungen und Genehmigungen, sowie deren Zurücknahme, ferner die Bestellung oder Abberufung leitender Ärzte dem Landeshauptmann unverzüglich…
§ 83 § 83
…Abs. 3 und 4, § 37, § 37a, § 41 Abs. 1 bis 3, § 42 und § 84 anzuwenden. (5) Im Falle eines Einsatzes des Bundesheeres gemäß § 2 Abs. 1 lit. a bis d des Wehrgesetzes 2001, BGBl…
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