Abteilungen und Sonderkrankenanstalten für Psychiatrie sind grundsätzlich offen zu führen.
NÖ KAG · NÖ Krankenanstaltengesetz
§ 77 § 77
…§ 77 Abteilungen und Sonderkrankenanstalten für Psychiatrie sind grundsätzlich offen zu führen.…
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