Unter öffentlichen Krankenanstalten sind Krankenanstalten der im § 2 Abs. 1 Z 1 bis 3 bezeichneten Arten zu verstehen, denen das Öffentlichkeitsrecht verliehen worden ist.
NÖ KAG · NÖ Krankenanstaltengesetz
§ 30 Allgemeines
…Hauptstück C Besondere Bestimmungen für öffentliche Krankenanstalten Allgemeines § 30 Unter öffentlichen Krankenanstalten sind Krankenanstalten der im § 2 Abs. 1 Z 1 bis 3 bezeichneten Arten zu verstehen, denen das Öffentlichkeitsrecht…
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