NÖ KAG
Gliederung
Hauptstück B Allgemeine Bestimmungen für die Errichtung und den Betrieb von Krankenanstalten
§ 3 Errichtungs- und Betriebsbewilligung für bettenführende Krankenanstalten
Bettenführende Krankenanstalten bedürfen sowohl zu ihrer Errichtung als auch zu ihrem Betriebe einer Bewilligung der Landesregierung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
§ 3 NÖ KAG · NÖ KAG · NÖ Krankenanstaltengesetz
§ 3 Errichtungs- und Betriebsbewilligung für bettenführende Krankenanstalten
…Hauptstück B Allgemeine Bestimmungen für die Errichtung und den Betrieb von Krankenanstalten Errichtungs- und Betriebsbewilligung für bettenführende Krankenanstalten § 3 Bettenführende Krankenanstalten bedürfen sowohl zu ihrer Errichtung als auch zu ihrem Betriebe einer Bewilligung der Landesregierung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.…
Rückverweise