Behörde ist die Landesregierung .
NÖ GVG 2007 · NÖ Grundverkehrsgesetz 2007
§ 20 § 20
…5. Abschnitt Behörde und Verfahren beim Rechtserwerb durch ausländische Personen § 20 Zuständigkeit Behörde ist die Landesregierung .…
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