Der Wirkungsbereich der Gemeinde ist ein eigener und ein vom Bund oder Land übertragener.
NÖ GO 1973 · NÖ Gemeindeordnung 1973
§ 31 § 31
…II. Hauptstück Wirkungsbereich der Gemeinde 1. Abschnitt Einteilung des Wirkungsbereiches § 31 Begriff Der Wirkungsbereich der Gemeinde ist ein eigener und ein vom Bund oder Land übertragener.…
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