NÖ GBezG
Gliederung
Abschnitt VI Besondere Übergangsbestimmungen für die Zeit nach dem Ablauf des 30. Juni 1998
§ 26 § 26
Die 20. Übergangsbestimmungen zur GBDO-Novelle LGBl. 2400–36 sind für das Jahr 2001 sinngemäß anzuwenden.
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