(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
(2) Verordnungen dürfen bereits nach der Kundmachung des Gesetzes erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
(3) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das NÖ Feuerwehrgesetz, LGBl. 4400, außer Kraft.
(4) § 28 Abs. 4 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.
(5) § 87 Abs. 11 und 12 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 34/2020 treten rückwirkend am 13. März 2020 in Kraft.
(6) § 87 Abs. 11 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 107/2020 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(7) § 82 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 36/2025 tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
(8) § 40 Abs. 7 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 63/2025 tritt am 1. September 2025 in Kraft.
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