§ 1 § 1
In Kraft seit 01. Mai 2012
Up-to-date
Ziel dieses Gesetzes ist es, die Effizienz der Energienutzung im Land NÖ kostenwirksam zu steigern durch
- Festlegung der erforderlichen Mechanismen, Anreize und institutionellen, finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen zur Beseitigung vorhandener Markthindernisse und -mängel, die der effizienten Endenergienutzung entgegenstehen und
- Schaffung der Voraussetzungen für die Entwicklung und Förderung des Marktes für Energiedienstleistungen und für die Erbringung von anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz für die Endverbraucher bzw. Endverbraucherinnen.
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