§ 3 § 3 — NÖ BO 2014
Aufgaben, die nach diesem Gesetz von der Gemeinde zu besorgen sind, fallen in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.
§ 15 NÖ BO 2014 · NÖ BO 2014 · NÖ Bauordnung 2014
§ 15 Bewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren
…Verfahren : 1. die Änderung des Verwendungszwecks von Bauwerken oder deren Teilen oder die Erhöhung der Anzahl von Wohnungen, wenn hiedurch - Festlegungen im Flächenwidmungsplan, - Bestimmungen des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015 in der geltenden Fassung, - der Stellplatzbedarf für Kraftfahrzeuge oder für Fahrräder, - der Spielplatzbedarf, - die Festigkeit und Standsicherheit, - der Brandschutz, - die Barrierefreiheit, - die Belichtung, - die…
§ 45 Wasserver- und -entsorgung
…Kanalisation gleichwertig, ist die Ausnahmegenehmigung aufzuheben. (4) Von der Anschlussverpflichtung sind auf Antrag des Liegenschaftseigentümers weiters ausgenommen : 1. landwirtschaftliche Liegenschaften mit aufrechter Güllewirtschaft (§ 3 Z 13 des NÖ Bodenschutzgesetzes, LGBl. 6160), die die darauf anfallenden Schmutzwässer gemeinsam mit Gülle, Jauche und sonstigen Schmutzwässern aus Stallungen, Düngerstätten, Silos für Nasssilage und anderen Schmutzwässern, die…
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