§ 79a Verweis auf landesgesetzliche Vorschriften
In Kraft seit 07. September 2001
Up-to-date
Soweit in diesem Gesetz auf landesgesetzliche Vorschriften, die Rote Liste, Richtlinien und Anhänge von Richtlinien verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden