Die Erklärung eines Naturgebildes oder Kleinbiotopes zum Naturdenkmal ist durch Bescheid zu widerrufen, wenn
a) die Voraussetzungen für die Erklärung zum Naturdenkmal weggefallen sind oder
b) das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Naturgebildes oder Kleinbiotopes als Naturdenkmal unter dem Gesichtspunkt des Gemeinwohles geringer zu bewerten ist als das öffentliche Interesse an einer Maßnahme, die eine weitere Aufrechterhaltung des Naturdenkmalschutzes ausschließt.
Rückverweise
NG 1990 · Burgenländisches Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz
§ 29 Kundmachung
…Die Erklärung eines Naturgebildes oder Kleinbiotopes zum Naturdenkmal sowie der Widerruf der Erklärung zum Naturdenkmal (§ 34) sind zur allgemeinen Kenntnis durch vier Wochen an den Amtstafeln der Behörden und Gemeinden in deren Zuständigkeitsbereich das Naturdenkmal liegt, in ortsüblicher Weise und durch…