(1) Kleinräumige, naturnah erhaltene Landschaftsteile oder Kulturlandschaften (historische Garten- und Parkanlagen und dgl.), die das Landschafts- und Ortsbild besonders prägen, die zur Belebung oder Gliederung des Landschafts- und Ortsbildes beitragen oder die für die Erholung der Bevölkerung bedeutsam sind, können von der Landesregierung durch Verordnung zum geschützten Landschaftsteil erklärt werden.
(2) In Verordnungen nach Abs. 1 sind jene Maßnahmen einer Bewilligungspflicht durch die Behörde zu unterwerfen, von denen eine Gefährdung der mit der Unterschutzstellung verfolgten Ziele ausgehen kann. Eine Bewilligung ist zu erteilen, wenn eine Beeinträchtigung der mit der Unterschutzstellung verfolgten Ziele nicht zu erwarten ist. § 6 Abs. 1 lit. b und c findet ebenfalls Anwendung, § 6 Abs. 5 und 6 gilt sinngemäß.
Rückverweise
NG 1990 · Burgenländisches Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz
§ 24 Geschützter Landschaftsteil
(1) Kleinräumige, naturnah erhaltene Landschaftsteile oder Kulturlandschaften (historische Garten- und Parkanlagen und dgl.), die das Landschafts- und Ortsbild besonders prägen, die zur Belebung oder Gliederung des Landschafts- und Ortsbildes beitragen oder die für die Erholung der Bevölkerung bedeu…
§ 78 Strafbestimmungen
…lit. a, § 22b Abs. 1, § 22c Abs. 1, § 23 Abs. 1 und 2, § 24 Abs. 1, §§ 38, 39 und 42 Abs. 3 erlassenen Verordnungen oder den auf Grund dieser Verordnungen erlassenen Bescheiden und Entscheidungen…
§ 81 Übergangsbestimmungen
…den Bestimmungen des Naturhöhlengesetzes, BGBl. Nr. 169/1928. (2) Verordnungen der Landesregierung auf Grund der §§ 9, 15, 19, 19a, 19b und 24 Abs. 3 des Naturschutzgesetzes 1961 gelten bis zur Erlassung von Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes, mit den sich aus Abs. 3 bis…
§ 26 Verfahren und Rechtswirkung
…1) Die Landesregierung hat vor Erlassung von Verordnungen gemäß § 14 Abs. 3, 21, 22a, 22b, 23, 24, 25, 38 und 42 Abs. 3 ein Anhörungsverfahren durchzuführen, in dem den betroffenen Gemeinden, der Burgenländischen Landwirtschaftskammer, der Wirtschaftskammer Burgenland, der Kammer für Arbeiter…