Der Lehrperson ist auf ihr Verlangen, insbesondere bei Beendigung des Dienstverhältnisses, ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und die Art ihrer Verwendung auszustellen.
MDG · Musiklehrpersonen-Dienstrechtsgesetz – MDG
§ 82 § 82
…§ 82 Zeugnis Der Lehrperson ist auf ihr Verlangen, insbesondere bei Beendigung des Dienstverhältnisses, ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und die Art ihrer Verwendung auszustellen.…
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