(1) Auf die Unterrichtsverpflichtung sind § 45 mit Ausnahme des Abs. 1 lit. a und des Abs. 2 zweiter Satz und § 46 anzuwenden.
(2) Wird eine Lehrperson zum Leiter oder zum betrauten Leiter bestellt, so ist diese von der Unterrichtsverpflichtung befreit. Sie hat alle Stunden der Jahresnorm für die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben zu verwenden.
(3) Wird eine Lehrperson zum teilbetrauten Leiter bestellt, so vermindert sich ihre Unterrichtsverpflichtung um jenen Hundertsatz, um den das Beschäftigungsausmaß bzw. die Jahresnorm des Leiters herabgesetzt wird, wobei sich ergebende Teile der verminderten Unterrichtsstunden auf volle Unterrichtsstunden abzurunden sind. Die entfallenden Stunden der Unterrichtsverpflichtung einschließlich der damit entfallenden Zeiten für die Vor- und Nachbereitung stehen zur Wahrnehmung von Leitungsaufgaben zur Verfügung.
(4) Wird eine Lehrperson zum Institutsleiter bestellt, so vermindert sich ihre Unterrichtsverpflichtung um 185 Jahresstunden, in 53 Kalenderwochen umfassenden Schuljahren um 190 Jahresstunden. Die entfallenden Stunden der Unterrichtsverpflichtung einschließlich der damit entfallenden Zeiten für die Vor- und Nachbereitung stehen zur Wahrnehmung von Aufgaben der Institutsleitung zur Verfügung.
§ 43 MDG · MDG · Musiklehrpersonen-Dienstrechtsgesetz
§ 43 § 43
…sonstigen Tätigkeiten nach den §§ 47 und 54 bzw. Tätigkeiten nach den §§ 48 Abs. 1 lit. b und 53 Abs. 2 zweiter Satz. (2) Die Jahresnorm beträgt für eine vollbeschäftigte Lehrperson bis zum vollendeten 43. Lebensjahr 1784 Jahresstunden. Ab einschließlich jenem Schuljahr, in…
§ 59 § 59
…nicht wichtige dienstliche Interessen entgegenstehen. (2) Die in den §§ 44, 47 Abs. 1 lit. a und b, 48, 52 und 53 Abs. 2 zweiter Satz festgelegten Stundenwerte gelten in dem Hundertsatz, auf den die Jahresnorm herabgesetzt ist. Bei diesen Berechnungen sich allenfalls ergebende Teile von…
§ 56 § 56
… 52 lit. b , sowie das Ausmaß der Stunden für Tätigkeiten nach § 48 Abs. 1 lit. b bzw. § 53 Abs. 2 zweiter Satz mit dem Faktor nach Abs. 2 zu aliquotieren. Bei diesen Berechnungen sich allenfalls ergebende Teile von Stunden sind auf…
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