§ 125a § 125a
In Kraft seit 01. Februar 2020
Up-to-date
Für die Lehrperson, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Februar 2020 begonnen hat, gilt § 110 mit der Maßgabe, dass anstelle der Dienstzeit das Besoldungsdienstalter heranzuziehen ist.
MDG · Musiklehrpersonen-Dienstrechtsgesetz – MDG
§ 125a § 125a
…3. Unterabschnitt Übergangsbestimmung zur Jubiläumszuwendung § 125a Jubiläumszuwendung für Lehrpersonen, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Februar 2020 begonnen hat Für die Lehrperson, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Februar 2020 begonnen…
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