§ 125a Jubiläumszuwendung für Lehrpersonen, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Februar 2020 begonnen hat
In Kraft seit 01. Februar 2020
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§ 125a Jubiläumszuwendung für Lehrpersonen, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Februar 2020 begonnen hat — MDG
Für die Lehrperson, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Februar 2020 begonnen hat, gilt § 110 mit der Maßgabe, dass anstelle der Dienstzeit das Besoldungsdienstalter heranzuziehen ist.
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