MagBeG
Gliederung
2. Abschnitt Beginn und Ende des Dienstverhältnisses
1. Unterabschnitt Bestimmungen für Beamtinnen und Beamte
§ 4 Anerkennung fremder beruflicher Eignungsnachweise
(1) Auf die Anerkennung von fremden Berufsausbildungen und -qualifikationen zur Erfüllung der besonderen Ernennungserfordernisse findet das Salzburger Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz (BQ-AnerG) Anwendung.
(2) Eine Anerkennung setzt voraus, dass die angestrebte Verwendung dem Beruf im öffentlichen Dienst des Herkunftsstaates im Wesentlichen entspricht.
§ 4 MagBeG · MagBeG · Magistrats-Bedienstetengesetz
§ 4 Anerkennung fremder beruflicher Eignungsnachweise
…§ 4 (1) Auf die Anerkennung von fremden Berufsausbildungen und -qualifikationen zur Erfüllung der besonderen Ernennungserfordernisse findet das Salzburger Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz ( BQ-AnerG ) Anwendung. (2) Eine Anerkennung…
§ 121 Disziplinarverfahren, Anwendung des AVG und des Zustellgesetzes
…121 Soweit in diesem Abschnitt nicht Anderes bestimmt ist, sind auf das Disziplinarverfahren anzuwenden: 1. das AVG mit Ausnahme der §§ 2 bis 4, 12, 42 Abs 1 und 2, 44a bis 44g, 51, 51a bis 51d, 57, 62 Abs 3, 63 Abs 1, 64 Abs…
Anl. 1/04
…Verwendungsgruppe D (Mittlerer Dienst) § 4 In der Verwendungsgruppe D bestehen folgende Dienstzweige: 35 Kanzleidienst 36 Mittlerer Verwaltungsdienst 37 Mittlerer technischer Dienst 38 Sanitätshilfsdienst 39 Dienst der Pflegehilfe.…
§ 151 Gehalt
…in die Verwendungsgruppen und Dienstzweige findet die Anlage 1 zu diesem Gesetz sinngemäß Anwendung. Für die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsnachweisen der Vertragsbediensteten ist § 4 sinngemäß anzuwenden. 2. im Entlohnungsschema 2 (Verwendungsgruppe kp) durch die Gehaltsstufe. (2) Im Entlohnungsschema 1 kommen folgende Dienstklassen in Betracht: in der Verwendungsgruppe A: Dienstklassen…
Rückverweise