Auf Bedienstete finden die Bestimmungen des Väter-Karenzgesetzes (VKG) sinngemäß Anwendung. Auf Bedienstete, die nicht in Betrieben beschäftigt sind, finden die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes 1979 (MSchG) sinngemäß Anwendung.
MagBeG · Magistrats-Bedienstetengesetz
§ 211 Bestimmungen über Mutterschutz, Karenzen und Karenzurlaube aus Anlass der Mutter- oder Vaterschaft
…16. Abschnitt Schlussbestimmungen Bestimmungen über Mutterschutz, Karenzen und Karenzurlaube aus Anlass der Mutter- oder Vaterschaft § 211 Auf Bedienstete finden die Bestimmungen des Väter-Karenzgesetzes (VKG) sinngemäß Anwendung. Auf Bedienstete, die nicht in Betrieben beschäftigt sind, finden die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes …
§ 26 Kündigung
…Anfalls dieser Leistungen unverzüglich dem Dienstgeber zu melden. (5) Hinsichtlich der Kündigungsbeschränkungen bei weiblichen Vertragsbediensteten vor und nach ihrer Niederkunft gelten die gemäß § 211 anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften. (6) Bei Vertragsbediensteten, auf die das Magistrats-Personalvertretungsgesetz anzuwenden ist, kann eine von der Stadt ausgesprochene Kündigung nur innerhalb von sechs Monaten…
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