Bedienstete erreichen ein höheres Gehalt durch:
1.Vorrückung (§§ 162 bis 164),
2.Überstellung in eine höhere Verwendungsgruppe (§ 165) bzw Neufestsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung (§ 165 Abs 5),
3.Zeitvorrückung (§ 167) und
4.Beförderung (§ 168).
§ 161 MagBeG · MagBeG · Magistrats-Bedienstetengesetz
§ 161 Möglichkeiten
…§ 161 Bedienstete erreichen ein höheres Gehalt durch: 1. Vorrückung ( §§ 162 bis 164 ), 2. Überstellung in eine höhere Verwendungsgruppe ( § 165 ) bzw Neufestsetzung…
§ 160 Anwendungsbereich der §§ 161 bis 168
…§ 160 Die §§ 161 bis 168 sind nur auf Bedienstete anzuwenden, deren Dienstverhältnis zur Stadt Salzburg vor dem 1. Jänner 2023 begonnen hat und die keine Optionserklärung ( § 168a…
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