§ 149a Bezüge im Gehaltssystem alt
In Kraft seit 01. Januar 2023
Up-to-date
Die §§ 150 bis 157a sind nur auf Bedienstete anzuwenden, deren Dienstverhältnis zur Stadt Salzburg vor dem 1. Jänner 2023 begonnen hat und die keine Optionserklärung (§ 168a) abgegeben haben.
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