Die §§ 150 bis 157a sind nur auf Bedienstete anzuwenden, deren Dienstverhältnis zur Stadt Salzburg vor dem 1. Jänner 2023 begonnen hat und die keine Optionserklärung (§ 168a) abgegeben haben.
MagBeG · Magistrats-Bedienstetengesetz
§ 149a Bezüge im Gehaltssystem alt
…11. Abschnitt Bestimmungen über den Monatsbezug 1. Unterabschnitt Bezüge im Gehaltssystem alt Anwendungsbereich der §§ 150 bis 157a § 149a Die §§ 150 bis 157a sind nur auf Bedienstete anzuwenden, deren Dienstverhältnis zur Stadt Salzburg vor dem 1. Jänner 2023 begonnen hat und…
§ 222 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl Nr 93/2022
…90 Abs 9, 115 Abs 5, 120 Abs 2, die Überschriften des 1., 2., 2a. und 3. Unterabschnitts im 11. Abschnitt, die §§ 149a, 154 Abs 3 , 160, 168a bis 168h, 177, 177a, 177b, 177c, 178 Abs 1, Abs 3 und Abs 5, 179 Abs 1 und 2, 180…
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