§ 78 § 78Inkrafttretensbestimmungen zur Novelle LGBl.Nr. 4/2022
In Kraft seit 01. Januar 2022
Up-to-date
(1) Art. LXI des Gesetzes über Neuerungen im Zusammenhang mit Digitalisierung – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 4/2022, ausgenommen die Änderungen betreffend den § 42 Abs. 1 bis 3, tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.
(2) Die Änderungen betreffend den § 42 Abs. 1 bis 3 durch LGBl.Nr. 4/2022 treten am 1. Juli 2022 in Kraft.
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