LWKG.
Gliederung
4. Abschnitt*) Wahlen in die Landwirtschaftskammer
7. Unterabschnitt*) Ergänzende Bestimmungen § 68*) Einsprüche gegen die Ermittlung des Wahlergebnisses
§ 69 § 69*) Wahlkosten
*) aufgehoben durch Fassung LGBl.Nr. 58/2017
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